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ZitatOriginal von hubbabubba / DW
ZitatOriginal von Lin
Ich weiß nicht, ob wir das schon haben. Auf jeden Fall brauchen wir mit YouTube-Links dann künfig nicht mehr so vorsichtig umzugehen. *daumenrauf*
Einigung zwischen YouTube und der GEMA
Hamburg/München – YouTube LLC, Betreiber der beliebten Online-Video-Community YouTube, und die GEMA haben nach langen Verhandlungen eine \"entscheidende Einigung\" erzielt. Die Vereinbarung berechtigt zur Nutzung des Weltrepertoires musikalischer Werke auf der YouTube-Plattform. Diese Einigung ermöglicht die Musiknutzung sowohl in Musikvideos als auch in den von Nutzern erstellten Videos.
\"Wir begrüßen den Start von YouTube in Deutschland und freuen uns sehr über diese wichtige Einigung\", erklärt Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA. \"Auf dieser Grundlage können deutsche YouTube-Nutzer das Weltrepertoire der Musik auf YouTube genießen. Gleichzeitig schafft sie einen Ausgleich für Musikautoren und -verlage, die von der GEMA vertreten werden. Dies zeigt, dass bei Web 2.0 Diensten für alle beteiligten Seiten faire Vereinbarungen getroffen werden können.\"
\"Wir bieten deutschen Nutzern mit YouTube eine Plattform für Musikvideos und von den YouTube-Nutzern selbst erstellte Videos, die das beeindruckende Repertoire der GEMA-Autoren und -Musikverleger beinhalten. Daher freuen wir uns über die Partnerschaft mit der GEMA\", so Patrick Walker, Director of Video Partnerships für YouTube in EMEA. \"Umso mehr freut es uns, diese Partnerschaft zeitgleich mit dem offiziellen Start der deutschen YouTube-Plattform bekannt geben zu können.\"
Autor: jr
Quelle: Musikmarkt (http://www.musikmarkt.de/site/start.php3?bid=29685&ridtb=112&il=1&pid=1)
Ich hole das mal aus dem Youtube-Gema-Thread (http://www.danielwelt.de/forum/thread.php?threadid=32696) hier rüber. Die Einigung bedeutet nämlich u.a., dass man nun ganz legal eigene Videos bzw. Bildershows mit dem kompletten BIB-Song und sonstigen GEMA-lizensierten Songs von Daniel hinterlegen darf. *ja* *daumenrauf* :P.
(Für die Bilder bzw. Videosequenzen muss man natürlich immer noch die Rechte haben. *ja*)
Bestimmen können, was mit bildlichen Darstellungen der eigenen Person in der Öffentlichkeit geschieht - das meint der Fachausdruck \"Recht am eigenen Bild\".
...
[SPOILER](https://www.die-hardungs.de/DAW_Smf/proxy.php?request=http%3A%2F%2Fs7.directupload.net%2Fimages%2F111027%2Fhznahyze.jpg&hash=98736e1de36da2284017a6f0abc1d7f129f1a59a) (http://www.directupload.net)[/SPOILER]
Quelle:
Die Rheinpfalz / Frankenthaler Zeitung vom 06.10.2011
Die Bundesregierung will dem Treiben der Abmahn-Branche einen Riegel vorschieben. Dazu soll die Gesetzgebung gegen missbräuchliche Abmahnungen deutlich verschärft werden. ... Der Entwurf sieht unter anderem vor, die Streitwerte bei Urheberrechtsverletzungen deutlich zu senken. Anwaltskosten und Abmahngebühren würden damit deutlich sinken.
...
Streitwert bei Erstverstößen begrenzen
Für den unerlaubten Upload eines geschützten Werkes wurden dabei Streitwerte bis zu 10.000 Euro angesetzt. Die bisherige Deckelung der Abmahngebühren auf 100 Euro in solchen Fällen umgingen die Anwälte oft mit angeblichen Besonderheiten in den jeweiligen Fällen und damit verbundenem höheren Arbeitsaufwand. In Zukunft soll der Streitwert pro Fall auf 500 Euro begrenzt werden, wenn es sich bei den Tätern um Privatleute und bei der Tat um einen ersten Verstoß handelt. Dieser gedeckelte Streitwert würde die Abmahngebühren nach Berechnungen von heise auf effektiv 70,20 Euro begrenzen – ohne eine Möglichkeit, diese Grenze mit der Geltendmachung von zusätzlichem Aufwand zu umgehen.
...
Höheres Bußgeld bei unerlaubten Werbeanrufen
... Wer in so genannten Cold Calls Menschen unaufgefordert mit Werbeanrufen belästigt, kann bislang mit einem Bußgeld von 50.000 Euro bestraft werden. Nach dem Entwurf wäre in Zukunft ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro möglich.
http://computer.t-online.de/abmahn-abzocke-bund-plant-neues-gesetz-gegen-abmahnungen/id_55711544/index
ZitatHamburg. Das Video-Portal YouTube muss zwölf von der Musik-Verwertungsgesellschaft Gema genannte Musiktitel aus seinem Angebot entfernen. Dies entschied das Landgericht Hamburg in erster Instanz. Dem Urteil wird grundlegende Bedeutung für das Urheberrecht im Internet beigemessen. Ob Revision eingelegt wird, ist noch unklar.
Link (http://www.general-anzeiger-bonn.de/news/ticker/Eil-Landgericht-YouTube-muss-Musiktitel-aus-dem-Netz-nehmen-article741814.html)
ZitatOriginal von Sabst
Zum Thema Urheberrecht bei Bildern habe ich gerade über Twitter einen Artikel gefunden.
Ein Blogger wird zu 3.000 EUR verklagt, weil er keine Genehmigung eingeholt hatte das Foto zu verwenden.
Trotz Link zur Quelle...
In einem anderen Fall ging es um 19.000 EUR für 3 Bilder. Da stellte sich dann aber heraus, dass die Genehmigung vorlag.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/abmahnung-gegen-blogger-3000-euro-fuer-ein-bild-a-859480.html
Jetzt ist gleich noch ein zweiter Artikel aufgetaucht.
Da war es eine bestimmte Gummiente, die eine Frau gesucht hat. Jetzt wurde die Firma verklagt auf deren Facebookseite die Frau nach dieser Ente gesucht hat.
http://www.zeit.de/karriere/beruf/2012-08/facebook-twitter-soziale-medien-mitarbeiter?utm_source=twitter_all
ZitatOriginal von mywheel/DW
Hier könnt ihr mal euer Wissen übers Urheberrecht usw testen.
7 Fragen (http://www1.spiegel.de/active/quiztool/fcgi/quiztool.fcgi?id=35561)
Beleidigungen / Verleumdungen / Persönlichkeitsrechte
>www.internetfallen.de/Homepagebetreiber/Forenrecht/forenrecht.html<
21.10.12
Urheberrecht
Findige Anwälte entdecken die Abmahn-Masche
Im Netz ist eine neue Industrie entstanden: Kanzleien haben sich darauf spezialisiert, Nutzer wegen des unerlaubten Hochladens von Bildern abzumahnen. Wie Sie es vermeiden, in die Falle zu tappen. Von Thomas Jüngling
welt.de/wirtschaft/webwelt/article110089828/Findige-Anwaelte-entdecken-die-
Abmahn-Masche.html#disqus_thread
aus dem FC:
Erste Abmahnung wegen automatischen Vorschaubildern beim Teilen von Links auf Facebook
Rechtsanwalt Thomnas Schwenke
...
Abgemahnt wurde ein automatisch erstelltes Vorschaubild beim Teilen eines Links, also eine der Kernfunktionen von Facebook. Gefordert werden rund 1.800 € an Abmahnungsgebühren und Schadensersatz.
...
http://allfacebook.de/gastbeitrag/erste-abmahnung-wegen-automatischen-vorschaubildern-beim-teilen-von-links-auf-facebook/
Information im WDR-Wideotext (http://www1.wdr.de/themen/infokompakt/videotext/externvtx100_eam-78ab2130a3983298b685cc5ee2e31dde_eap__page__num-191.html?eap=8oI34N4hym4RDV6dhKK0OnLYM%2FNzIoiKx%2FWYxsbslwuHGKaZFMUxPestv2r0Yxbq3OXLQdQZveeEP4aGFixniRVD5kuaHpLDVIoWhTenNjYNYDdDEmpf%2BqDfR4SHQd3VmOC79ZYNsD0%3D) dazu:
ZitatMit Facebook gibt es immer wieder Probleme - doch für einige Schwierigkeiten kann man nicht mal Mark Zuckerberg verantwortlich machen. Wer zum Beispiel auf Facebook etwas empfiehlt, also einen Link teilt, der sollte unbedingt aufpassen.
Denn die auf Wunsch von Facebook automatisch in den Empfehlungsblock eingebundenen Minibildchen könnten urheberrechtlich geschützt sein - und enorme Kosten verursachen.
Wie der Rechtsanwalt Frank Weiß in seinem Blog berichtet, kann ein automatisch erzeugtes Minibild zur Vorschau Anwaltskosten, Abmahnkosten und Lizenzkosten von 1.800 Euro nach sich ziehen. Einfach so. Das kann grundsätzlich jedem passieren, der eine Webseite empfiehlt und ein Minibildchen in die Empfehlung integriert.
Dass Facebook das Minibildchen automatisch erzeugt und dass es eben mini ist, spielt bei der Begutachtung offensichtlich keine Rolle.
Eine Mini-Vorschau ist laut Urheberrecht eine Kopie, für die man die Zustimmung des Urhebers braucht.
Fehlt die, kann sich der Urheber bei jedem einzelnen Facebook-User melden, der die Empfehlung ausspricht, denn jeder User hat die Wahl, ob und welches Vorschaubild er in die Empfehlung integrieren möchte.
Für Facebook-User ist das natürlich ein Albtraum, weil man immer damit rechnen muss, dass ein Urheber sich meldet - es sei denn, man empfiehlt eigene Inhalte mit eigenen Fotos weiter, aber das kommt ja eher selten vor.
Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, empfiehlt Webinhalte nur ohne Miniaturbild - dann kann es auch keine Abmahnung geben. Dazu muss man die entsprechende Option \"Kein Miniaturbild\" anklicken.
Das Beispiel zeigt, wie angestaubt unser Urheberrecht ist. Es muss dringend und unbedingt reformiert werden. Es geht doch nicht, dass etwa ein Fotograf theoretisch von 100 Facebook-Usern jeweils 700 Euro Lizenzgebühren einfordern kann, weil sie ein Miniaturbild verwendet haben - das wären 70.000 Euro.
Denkbar wäre das und manche Fotografen machen sich auch die Mühe. Verständlich, wenn es geht und derart lukrativ ist.
Nein: Miniaturbilder sollten grundsätzlich wie Zitate behandelt werden, also
von jedem straffrei und kostenfrei verwendet werden dürfen. Unter welchen Bedingungen, das wäre zu klären.
Aber dass jedem arglosen Internetbenutzer juristische Auseinandersetzungen und horrende Kosten drohen, weil er das Internet nutzt, kann einfach nicht sein.
(Ein Blog von Jörg Schieb)
Kabinett beschließt \"Anti-Abzocke-Gesetz\"
Telefonwerbung, Inkassofirmen, Abmahnungen gegen Internetnutzer: Um Verbraucher besser vor unseriösen Geschäftspraktiken zu schützen, hat das Bundeskabinett ein Gesetzespaket beschlossen.
...
Bei einer ersten Abmahnung - etwa wegen des illegalen Herunterladens von Musik im Internet - soll demnach künftig ein Höchstbetrag von 155,30 Euro gelten.
...
besserer Schutz von Verbrauchern vor unlauterer Telefonwerbung. Verbraucher sollen künftig die Teilnahme an Gewinnspielen schriftlich bestätigen müssen.
...
Inkasso-Unternehmen sollen genau erläutern müssen, für wen und warum sie offene Zahlungen eintreiben.
Zudem sollen künftig für unerlaubte Werbeanrufe Bußgelder von bis zu 300.000 Euro verhängt werden dürfen, ...
http://www.stern.de/politik/deutschland/verbraucherschutz-kabinett-beschliesst-anti-abzocke-gesetz-1983323.html?icid=maing-grid7
BGH: YouTube-Videos auf Fremd-Websites eventuell Rechtsverletzung
dpa
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof sieht im sogenannten Framing, bei dem man YouTube-Videos in andere Websites einbindet, möglicherweise eine Rechtsverletzung. Das wurde in der mündlichen Verhandlung des Gerichts deutlich. Framing sei nicht mit einfachen Links vergleichbar und verletze daher eventuell Urheberrechte, sagte der Vorsitzende Richter zur Begründung. Im konkreten Fall geht es um ein Video, das ein Hersteller von Wasserfiltern produziert hatte. Ein Konkurrent band den Film in seine Webpräsenz ein.
Artikel vom 18.04.2013 (http://www.general-anzeiger-bonn.de/news/ticker/BGH-YouTube-Videos-auf-Fremd-Websites-eventuell-Rechtsverletzung-article1032227.html)
Verbraucherzentralen fordern Ende des \"Abmahnwahns\"
Neuregelung wirkungslos
Laut Verbraucherzentralen ist die Neuregelung der Bundesregierung zur Deckelung von Abmahnungen eine \"Mogelpackung\". Ausnahmeklauseln ermöglichten der Abmahn-Industrie das Gesetz zu umgehen.
stern.de (http://www.stern.de/digital/online/neuregelung-wirkungslos-verbraucherzentralen-fordern-ende-des-abmahnwahns-2010537.html)
27.06.2013 | 00:18 Uhr
Hagen. Kurz vor Inkrafttreten des neuen Leistungsschutzgesetzes hat das Internet-Unternehmen Google teilweise eingelenkt. Künftig werden Nachrichten von Zeitungen nur dann bei Google News veröffentlicht, wenn der jeweilige Verlag zugestimmt hat. Für den Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) sowie den Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) hat Google das Leistungsschutzrecht damit anerkannt. Nun müsse jeder Verlag selbst entscheiden, ob er seine ,,Inhalte dem Dienst Google-News bis auf Weiteres kostenlos" überlasse.
... Blogger, Verbände, Vereine oder sonstige private oder gewerbliche Nutzer müssen allerdings auch weiterhin nichts bezahlen, wenn sie auf ihren Homepages journalistische Inhalte verlinken. ...
http://www.derwesten.de/wirtschaft/urheberrecht-google-lenkt-ein-aimp-id8119943.html
Künstliche DNA zum Diebstahl- und Einbruchschutz
... Für das bloße Auge unsichtbare Markierungsflüssigkeiten mit künstlicher DNA werden im Innen- und Außenbereich des Hauses eingesetzt. Sie sollen Einbrecher und Diebe abschrecken ... In einem Pilotprojekt in Bremen konnte künstliche DNA das Einbruchrisiko um sagenhafte 90 Prozent reduzieren. So funktioniert der Diebstahl- und Einbruchschutz mit künstlicher DNA. (//%5C'http://www.zuhause.de/kuenstliche-dns-so-funktioniert-der-diebstahl-und-einbruchschutz/id_64186572/tid_embedded/sid_45019496/si_0/index%5C')
LG Köln: Pixelio-Bilder müssen Urhebervermerk in Bild-URL aufführen
Über die Fotoplattform Pixelio bezogene Bilder müssen in der Bilddatei mit einem Urhebervermerk versehen werden. Andernfalls liegt ein abmahnbarer Verstoß gegen § 13 UrhG sowie die Pixelio-Lizenzbedingungen vor (LG Köln, Urteil vom 30.01.2014, Az. 14 O 427/13).
...
http://www.ra-plutte.de/
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Stellungnahme der pixelio media GmbH zum Urteil des Landgerichts Köln (14 O 427/13).
Mit großem Erstaunen und Unverständnis haben wir gestern vom Urteil des LG Kölns erfahren, welches über die fehlende Urheberbenennung beim Direktaufruf einer Bild-URL von Bildern geurteilt hat, welche über die Plattform pixelio erworben wurden.
Aus unserer Sicht ist das Urteil aus mehreren Gründen unrichtig:
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http://www.pixelio.de/static/stellungnahme
BSI-Sicherheitstest: So können Sie Ihr E-Mail-Konto prüfen
Osnabrück. Im Fall des millionenfachen Datenklaus hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) jetzt ein Maßnahmenpaket vorgestellt, mit dem sich die Betroffenen informieren und schützen können. Die Inhaber der E-Mail-Adressen werden diesmal vom BSI in Zusammenarbeit mit den Online-Dienstleistern Deutsche Telekom, Freenet, gmx.de, Kabel Deutschland, Vodafone und web.de informiert. Zudem stellt das BSI wieder einen webbasierten Sicherheitstest zur Verfügung.
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http://www.noz.de/deutschland-welt/gut-zu-wissen/artikel/465404/bsi-sicherheitstest-so-konnen-sie-ihr-e-mail-konto-prufen
BSI-Sicherheitstest (https://www.sicherheitstest.bsi.de/#email)