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ZitatMal wieder ne Virus-Warnung *winke*
Ich habe gerade drei e-mails bekommen, angeblich meine Handy-Rechnung... Die Aufmachung ist täuschend echt, sogar die Absender-E-Mail-Adresse... Ich bin nur stutzig geworden, weil gleich drei Mails kamen für \"Januar 2013\" - und alle mit unterschiedlichen Beträgen... *cool* Dann hab ich erstmal verglichen mit der letzten echten mail und festgestellt, dass ich zum einen die Januar-Rechnung schon längst habe und auch der \"Betreff\" in den Mails anders aufgemacht war...außerdem war der Anhang sonst pdf, in diesen Mails war es aber zip
Ich hab grad mal gegoogelt, aktuell warnt die Verbraucherzentrale davor, dass solche Mails wieder verstärkt in Umlauf sind... Wenn man die angehängte zip-Datei öffnet, aktiviert man einen Virus... Also schön aufpassen!
edit:; das hab ich grad dazu gefunden... genau dieses Mail war das... *ja*
http://www.computerhilfen.de/news/vorsicht-gefaelschte-telekom-rechnung-enthaelt-virus-022740.html
ZitatMit Facebook gibt es immer wieder Probleme - doch für einige Schwierigkeiten kann man nicht mal Mark Zuckerberg verantwortlich machen. Wer zum Beispiel auf Facebook etwas empfiehlt, also einen Link teilt, der sollte unbedingt aufpassen.
Denn die auf Wunsch von Facebook automatisch in den Empfehlungsblock eingebundenen Minibildchen könnten urheberrechtlich geschützt sein - und enorme Kosten verursachen.
Wie der Rechtsanwalt Frank Weiß in seinem Blog berichtet, kann ein automatisch erzeugtes Minibild zur Vorschau Anwaltskosten, Abmahnkosten und Lizenzkosten von 1.800 Euro nach sich ziehen. Einfach so. Das kann grundsätzlich jedem passieren, der eine Webseite empfiehlt und ein Minibildchen in die Empfehlung integriert.
Dass Facebook das Minibildchen automatisch erzeugt und dass es eben mini ist, spielt bei der Begutachtung offensichtlich keine Rolle.
Eine Mini-Vorschau ist laut Urheberrecht eine Kopie, für die man die Zustimmung des Urhebers braucht.
Fehlt die, kann sich der Urheber bei jedem einzelnen Facebook-User melden, der die Empfehlung ausspricht, denn jeder User hat die Wahl, ob und welches Vorschaubild er in die Empfehlung integrieren möchte.
Für Facebook-User ist das natürlich ein Albtraum, weil man immer damit rechnen muss, dass ein Urheber sich meldet - es sei denn, man empfiehlt eigene Inhalte mit eigenen Fotos weiter, aber das kommt ja eher selten vor.
Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, empfiehlt Webinhalte nur ohne Miniaturbild - dann kann es auch keine Abmahnung geben. Dazu muss man die entsprechende Option \"Kein Miniaturbild\" anklicken.
Das Beispiel zeigt, wie angestaubt unser Urheberrecht ist. Es muss dringend und unbedingt reformiert werden. Es geht doch nicht, dass etwa ein Fotograf theoretisch von 100 Facebook-Usern jeweils 700 Euro Lizenzgebühren einfordern kann, weil sie ein Miniaturbild verwendet haben - das wären 70.000 Euro.
Denkbar wäre das und manche Fotografen machen sich auch die Mühe. Verständlich, wenn es geht und derart lukrativ ist.
Nein: Miniaturbilder sollten grundsätzlich wie Zitate behandelt werden, also
von jedem straffrei und kostenfrei verwendet werden dürfen. Unter welchen Bedingungen, das wäre zu klären.
Aber dass jedem arglosen Internetbenutzer juristische Auseinandersetzungen und horrende Kosten drohen, weil er das Internet nutzt, kann einfach nicht sein.
(Ein Blog von Jörg Schieb)





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