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Urheberrecht und Abzocke

Begonnen von Daniel-la, 15.08.2006, 21:21:10 CEST

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Daniel-la

Verbraucherzentralen fordern Ende des \"Abmahnwahns\"
Neuregelung wirkungslos

Laut Verbraucherzentralen ist die Neuregelung der Bundesregierung zur Deckelung von Abmahnungen eine \"Mogelpackung\". Ausnahmeklauseln ermöglichten der Abmahn-Industrie das Gesetz zu umgehen.

stern.de
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Daniel-la

27.06.2013 | 00:18 Uhr

Hagen. Kurz vor Inkrafttreten des neuen Leistungsschutzgesetzes hat das Internet-Unternehmen Google teilweise eingelenkt. Künftig werden Nachrichten von Zeitungen nur dann bei Google News veröffentlicht, wenn der jeweilige Verlag zugestimmt hat. Für den Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) sowie den Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) hat Google das Leistungsschutzrecht damit anerkannt. Nun müsse jeder Verlag selbst entscheiden, ob er seine ,,Inhalte dem Dienst Google-News bis auf Weiteres kostenlos" überlasse.

... Blogger, Verbände, Vereine oder sonstige private oder gewerbliche Nutzer müssen allerdings auch weiterhin nichts bezahlen, wenn sie auf ihren Homepages journalistische Inhalte verlinken. ...

http://www.derwesten.de/wirtschaft/urheberrecht-google-lenkt-ein-aimp-id8119943.html
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Daniel-la

Künstliche DNA zum Diebstahl- und Einbruchschutz

... Für das bloße Auge unsichtbare Markierungsflüssigkeiten mit künstlicher DNA werden im Innen- und Außenbereich des Hauses eingesetzt. Sie sollen Einbrecher und Diebe abschrecken ...  In einem Pilotprojekt in Bremen konnte künstliche DNA das Einbruchrisiko um sagenhafte 90 Prozent reduzieren. So funktioniert der Diebstahl- und Einbruchschutz mit künstlicher DNA.
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Daniel-la

LG Köln: Pixelio-Bilder müssen Urhebervermerk in Bild-URL aufführen

Über die Fotoplattform Pixelio bezogene Bilder müssen in der Bilddatei mit einem Urhebervermerk versehen werden. Andernfalls liegt ein abmahnbarer Verstoß gegen § 13 UrhG sowie die Pixelio-Lizenzbedingungen vor (LG Köln, Urteil vom 30.01.2014, Az. 14 O 427/13).
...

http://www.ra-plutte.de/


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Stellungnahme der pixelio media GmbH zum Urteil des Landgerichts Köln (14 O 427/13).

 Mit großem Erstaunen und Unverständnis haben wir gestern vom Urteil des LG Kölns erfahren, welches über die fehlende Urheberbenennung beim Direktaufruf einer Bild-URL von Bildern geurteilt hat, welche über die Plattform pixelio erworben wurden.

Aus unserer Sicht ist das Urteil aus mehreren Gründen unrichtig:
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http://www.pixelio.de/static/stellungnahme
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Daniel-la

BSI-Sicherheitstest: So können Sie Ihr E-Mail-Konto prüfen

Osnabrück. Im Fall des millionenfachen Datenklaus hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) jetzt ein Maßnahmenpaket vorgestellt, mit dem sich die Betroffenen informieren und schützen können. Die Inhaber der E-Mail-Adressen werden diesmal vom BSI in Zusammenarbeit mit den Online-Dienstleistern Deutsche Telekom, Freenet, gmx.de, Kabel Deutschland, Vodafone und web.de informiert. Zudem stellt das BSI wieder einen webbasierten Sicherheitstest zur Verfügung.
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http://www.noz.de/deutschland-welt/gut-zu-wissen/artikel/465404/bsi-sicherheitstest-so-konnen-sie-ihr-e-mail-konto-prufen



BSI-Sicherheitstest
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