EG - Nummer 3 9 5 - "Vertrau den neuen Wegen..."

Vorbemerkung

Seid 4 Jahren gibt es nun das "Monatlied" in unserer Gemeinde mit dem jeden Monat ein Lied unseres Gesangbuches in der Gemeinde bekannter gemacht wird. So haben wir in einem Jahr verschiedenen Kanons mit der Gemeinde kennen gelernt, oder wie in 2009 uns mit dem Monatslied an der von der EKD veranstalteten Reihe unter dem Titel "beten09" beteiligt. Für das Jahr 2010 wird versucht mit dem Monatslied an die Gruppierungen in unserer Gemeinde zu knüpfen und so den einzelnen Gruppen die Möglichkeit gegeben sich in der Gemeinde einen Monat verstärkt ins Bewusstsein zu rufen.

Für den Monat Januar habe ich als Gruppierung das Presbyterium gewählt.

Das Monatslied für das Presbyterium ist angelehnt an die Jahreslosung 2010: "Jesus Christus spricht: Euer Herz erschrecke nicht! Glaubt an Gott und glaubt an mich!" (Johannes 14,1) das Lied "Vertrau den neuen Wegen", welches im EG unter der Nummer 395 steht.

Texter: Klaus-Peter Hertzsch

Klaus-Peter Hertzsch, geboren am 23. September 1930 in Jena, &xnbsp;ist ein deutscher praktischer Theologe, Dichter und Buchautor. Er ist Sohn des Theologen Erich Hertzsch, aufgewachsen in Eisenach, Theologiestudium in Jena. 1957 bis 1959 Gemeindepfarrer und Konviktinspektor in Jena, 1959 bis 1966 Studentenpfarrer, danach Leiter der Geschäftsstelle der Evangelischen Studentengemeinden der DDR in Berlin. 1967 Doktor der Theologie. Von 1968 bis zur Emeritierung 1995 Professor für Praktische Theologie. Seit 1977 Mitglied der Synode des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR und der Thüringer Landessynode. Im Jahr 1986 hielt Hertzsch eines der Hauptreferate in einem von der Christlichen Friedenskonferenz und dem Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR in Bad Saarow veranstalteten Seminar zum Thema "Sprache des Friedens".&xnbsp; Einem weiteren Kreis bekannt wurde Hertzsch durch Gedichte, besonders seine "biblischen Balladen" nach fünf bekannten Geschichten aus dem Alten Testament und den Liedtext "Vertraut den neuen Wegen", 1989 für eine Hochzeit geschrieben und kurz darauf als letzter Titel in das gerade entstehende Evangelische Gesangbuch (EG) aufgenommen. 2008 erhielt er als Erster die neugestiftete Martin-Luther-Medaille des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland.

Melodie: Böhmische Brüder

Böhmische Brüder waren eine religiöse Gemeinschaft, die im 15. und 16. Jahrhundert insbesondere in Böhmen auftrat und sich aus Mitgliedern der Taboriten und Waldenser bildete. Kennzeichen der Böhmischen Brüder in Lehre und Lebensweise waren eine am Urchristentum orientierte religiöse Auffassung, Kirchenzucht, die Verweigerung der Leistung von Kriegsdienst und Eid sowie die Ablehnung, öffentliche Ämter zu bekleiden.

Die Anfänge der Böhmischen Brüder gehen auf Petr Chelčický zurück. Obwohl er Laie war, gewann Chelčický als bedeutender Denker auf dem Gebiet der Theologie großen Zuspruch aufgrund seines Plädoyers für freiwillige Armut. Trotz mancher Verfolgung wuchs die Zahl der Anhänger weiter an, so dass diese beschloss, sich eine Ordnung gemäß apostolischem Vorbild zu geben. Weder die friedlichen Bekehrungsversuche der Dominikaner um 1500 noch die blutigen Verfolgungen durch König Wladislaw II. führten die Brüder zur Katholischen Kirche zurück. Auch Martin Luther, der mehrfach mit ihnen verhandelte, konnte sie nicht auf seine Seite ziehen, da sie auf dem Zölibat des Klerus, den sieben Sakramenten und der eucharistischen Lehre nach katholischem Glauben und apostolischer Tradition bestanden. Als Brüdergemeine erlebten sie später in Herrnhut eine zweite Blüte. In der Tradition der Böhmischen Brüder verwurzelt, versteht sich auch die 1918 aus der Union der reformierten und lutherischen Gemeinden in Böhmen und Mähren hervorgegangene Evangelische Kirche der Böhmischen Brüder.

Das Presbyterium (griech. Rat der Ältesten)

Ø      die Ältesten, die eine presbyterianische Kirche leiten;

Ø      das Priesterkollegium einer Diözese der römisch-katholischen Kirche;

Ø      in der Evangelischen Kirche die Kirchengemeindeleitung

Ø      ein früher dem Klerus vorbehaltener Chorraum, Altarraum in Kirchen, in der Regel beim Altar oder um ihn herum.

Bedeutung in den evangelischen Kirchen

Im Namen "Ältestenkreis" oder "Presbyterium" kommt die für die evangelischen Kirchen typische geistliche Dimension des Amtes zum Ausdruck. Betont wird also das evangelische Grundanliegen des allgemeinen Priestertums aller Gläubigen und die Ablehnung der römisch-katholischen Trennung in geweihte Priester (Klerus) und Laien. Infolgedessen haben die evangelischen Leitungsorgane weit umfassendere Mitspracherechte als ein römisch-katholischer Pfarrgemeinderat, insbesondere auch in den Bereichen Seelsorge und Gottesdienstgestaltung. Die Grundordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden bestimmt etwa in § 20 Abs. 1 S. 2: Der Ältestenkreis "leitet die Gemeinde und trägt die Verantwortung dafür, dass der Gemeinde Gottes Wort rein und lauter gepredigt wird, die Sakramente recht verwaltet werden und der Dienst der Liebe getan wird."

Rechtliche Regelungen in den evangelischen Kirchen

Die Gemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland werden vom Presbyterium geleitet. Diesem gehören die Gemeindepfarrer/innen als geborenes Mitglied sowie eine von der Gemeindegröße abhängige Zahl von Presbytern/innen an. Dabei wird darauf geachtet, dass die Zahl der Ehrenamtlichen die der Theologen deutlich übersteigt. Teilen zwei Pfarrer/innen (in der Regel ein Ehepaar) sich eine Pfarrstelle, ist nur eine/r Mitglied im Presbyterium, die/der andere hat beratende Stimme. Andere Geistliche können mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen, ebenso Mitarbeiter in Fragen ihres Arbeitsbereiches. In jedem Presbyterium soll aber mindestens ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin vertreten sein. Die Aufgaben des Presbyteriums umfassen das ganze gemeindliche Leben: So entscheidet es z.B. über alle Einstellungen (auch die Wahl neuer Pfarrer/innen), über Zeit und Ablauf der Gottesdienste, die Konfirmation oder über Bau, Unterhalt und Verkauf der kirchlichen Gebäude und Grundstücke. Übergeordnete Aufsichtsinstanz ist der Kreissynodalvorstand, bei besonders schwerwiegenden Entscheidungen in finanzieller, personeller oder baulicher Hinsicht die Kirchenleitung. Die Wahl des Presbyteriums findet alle vier Jahre statt. Wahlberechtigt sind alle konfirmierten Gemeindemitglieder. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird bei den über 16-jährigen auf die Vorlage des Konfirmationsbescheinigung verzichtet. Wählbar sind Gemeindemitglieder ab der Volljährigkeit bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres. Mit dem 75. Geburtstag muss man aus dem Presbyterium ausscheiden. Bei der Kirche angestellte Mitarbeiter/innen außer den Pfarrern/innen werden über eine gesonderte Liste gewählt. Sie haben im Presbyterium geringfügig eingeschränkte Befugnisse. So dürfen sie z.B. nicht den Vorsitz oder ein Kirchmeisteramt übernehmen. Nicht wählbar sind enge Verwandte eines Presbyters. Aufgrund der zunehmenden Arbeitslosigkeit von ordinierten Theologen, wurde die bisherige Regelung, wonach Ordinierte nicht ins Presbyteramt gewählt werden können, dahingehend geändert, dass Ordinierte, sofern sie in keinem Pfarrdienstverhältnis stehen, als Presbyterin oder Presbyter gewählt werden können. Für jede Pfarrstelle der Gemeinde entsendet das Presbyterium einen Delegierten in die Kreissynode, das Parlament des Kirchenkreises. Die Gemeindepfarrer sind dort geborene Mitglieder (bei geteilten Stellen: nur diejenigen, die Mitglied des Presbyteriums sind).